Waldeinteilung
Die Waldeinteilung definiert die horizontale Struktur der Waldfläche. Folgende Waldbestandteile sind zu unterscheiden:
- HB Holzboden als Unterabteilung (UABT): a-w (j, x, y, z wird nicht verwendet)
- NHB Nichtholzboden als UABT: x
- SF sonstige Forstbetriebsfläche als UABT: z
- NEF Nicht eingerichtete Fläche (für, Holzboden + Nichtholzboden) als UABT: y
Für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelten klare Regelungen aus den FE-Anweisungen der Länder (BRA-Betriebsregelungsanweisung), die eine einzuhaltende Nomenklatur fordern (NHB = x // SF = y // NEF = z). Im Vorfeld eines FE-Projektes in diesen Bundesländern sollte deshalb eine Abstimmung mit der Kartographie erfolgen, sofern die FE-Anweisungen der benannten Länder für das Projekt Relevanz haben. Dies könnte bspw. bei geförderten Forsteinrichtungsprojekten der Fall sein. Gerade in diesem Fall wird immer ein Blick in die landesspezifischen Regularien empfohlen, die Einfluss auf das in diesem Kapitel beschrieben Vorgehen haben können. Die Software FIP2 ist in dieser Hinsicht flexibel.

Der Waldbestand ist die grundlegende Buchungseinheit der Forsteinrichtung nach dem System FIP².
Die Gesamtbetriebsfläche sowie die ggf. gebildeten Betriebsreviere (numerische Zahl innerhalb des Fortbetriebs) gliedern sich grundsätzlich in die Forstliche Betriebsfläche und die Nichtforstliche Betriebsfläche (Sonstige Fläche). Zur Forstlichen Betriebsfläche gehören Holz- und Nichtholzboden. Holz- und Nichtholzboden werden im Rahmen der Waldeinteilung in Waldteile, Forstabteilungen, Unterabteilungen, Teilflächen und Waldbestände sowie Nichtholzbodenflächen gegliedert. Die Sonstigen Flächen (Nichtforstliche Betriebsfläche) werden abweichend vom bisherigen Vorgehen jetzt der Forstabteilung zugeordnet.
Die „Arbeitsanleitung zur Herstellung der Forstgrundkarte (Arbeitskarte) des Forsteinrichters
im Maßstab 1 : 5.000“ der OGF ist dabei zu beachten.
Definitionen und Anlageregeln
Wald
- Grundlage von FIP2 ist die Walddefinition des Bundeswaldgesetzes § 2 Wald .
- Als Wald im Sinne dieser Anweisung wird die forstliche Betriebsfläche verstanden.
- Wald ist jede mit Forstplanzen bestockte Grundfläche. Forstpflanzen sind alle Waldbaum- und Waldstraucharten. Bestockung ist der flächenhafte Bewuchs mit Waldgehölzen, unabhängig von Regelmäßigkeit und Art der Entstehung.
- Als Wald gelten i.R. auch kahlgeschlagene oder verlichtete Flächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldwiesen, Waldblößen, Lichtungen, Waldpark- und Walderholungsplätze
- sowie als Vorwald dienender Bewuchs. Als Wald gelten ferner im Wald liegende oder mit ihm verbundene und ihm dienende Flächen wie insbesondere:
- Wildäsungsflächen und Holzlagerplätze,
- Pflanzgärten und Leitungsschneisen,
- Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen,
- Teiche, Weiher, Gräben und andere Gewässer von untergeordneter Bedeutung sowie deren Uferbereiche,
- Moore, Heiden und sonstige ungenutzte Ländereien (Ödflächen).
- Hinweis: näheres regeln die jeweiligen Landeswaldgesetze, ob eine Fläche Wald im Sinne des Gesetzes ist, kann auf Antrag von der Forstbehörde durch Verwaltungsakt festgestellt werden.
- Der Wald untergliedert sich in Holzboden und Nichtholzboden.
Holzboden
- Holzboden (HB) ist eine Waldfläche die mit Waldbaumarten und/oder Waldstraucharten bestockt ist.
- Holzboden kann durch besondere Umstände (Sturm, Holznutzung etc.) auch zeitweise unbestockt sein (Blöße).
- Holzboden dient der Holzerzeugung und hat Schutz- und Erholungsfunktion.
- Seine Größe beträgt i.R. mindestens 0,2 ha und seine mittlere Breite mindestens 25 m.
- Der Holzboden wird nach Abteilungen (ABT), Unterabteilungen (UABT), Teilflächen (TFL) und Behandlungseinheiten (sprich: Waldbestände) (BHE) gegliedert.
- Nicht als Wald gelten i.R.:
- mit Forstpflanzen bestockte landwirtschaftliche Flächen, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert.
- in der Feldflur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder Hecken bestockt sind,
- in der Feldflur gelegene Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Baumschulen und zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen,
- mit Waldgehölzen bestockte Friedhöfe, sofern die Waldfunktionen eingeschränkt sind,
- mit Waldgehölzen bestockte Grundflächen, die die Mindestgröße von 0,2 ha nicht erreichen
- Flächen, auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen),
- Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche Nutzung)
- Hinweis: näheres regeln die jeweiligen Landeswaldgesetze
- Eintrag:
- Forstbetrieb, Betriebsrevier, Waldteil, Forstabteilung
- Unterabteilungsbenennung von: a bis w (j, x, y, z ausgenommen). im Feld „Teilfläche“ fortlaufende Nummeration der einzelnen Teilflächen innerhalb der Unterabteilung 1-99
- Bestandesnummern 1-99
- Fläche (ha) im Feld „Fläche“
- Betriebsflächentyp BFT = 1 (HB)
- Ggf. weitere Merkmale wie Bodenausformung, Hangneigung, Befahrbarkeit, Standortsgruppen, Waldfunktionen, Lebensraumtyp.
Nichtholzboden
- Nichtholzboden NHB sind Waldflächen die dauerhaft unbestockt sind und die nicht unmittelbar der Holzerzeugung dienen z. B. Wege, Schneisen, (permanente) Holzlagerplätze, Leitungen über 5 m Breite.
- Der NHB ist jedoch für die Erbringung aller Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) notwendiger Bestandteil des Waldes.
- Nichtholzboden sind auch Flächen, die im Ergebnis natürlicher Prozesse dauernd unbestockt sind (Sümpfe, Moore etc.).
- Zur Holzbodenfläche besteht grundsätzlich flächige Verbindung.
- Stehende und fließende Gewässer sind Nichtholzboden, sofern sie im Wald liegen oder mit ihm verbunden sind.
- Öffentlich gewidmete Straßen und Wege sind grundsätzlich als NHB auszuweisen.
- Im Rahmen der Forsteinrichtung soll NHB i.R. flächenrelevant ab 0,10 ha ausgewiesen werden.
- Kleinere NHB können in der Arbeitsreinkarte vermerkt werden. Sie haben keine eigene Flächeninformation, sondern werden der benachbarten Bestockung zugeordnet.
- Nicht öffentlich gewidmete Wege und Gräben über 5 m Breite werden grundsätzlich als flächenrelevante NHB erfasst.
- Nichtholzboden wird auf der Karte mit x1, x2 bis x99 bezeichnet. Bei der Eingabe in das Programm FIP2 mit x1.1, x2.2 bis x99.1. Folglich erfolgt die Nummerierung in der Teilfläche und beginnt bei jeder Abteilung wieder bei 1, der Bestand wird immer als „1“ gesetzt.
- Zu einer Abteilung gehören i.R. alle NHB, die ihre südliche und westliche Begrenzung bilden.
- Hat die Abteilung keine östliche oder nördliche Nachbarabteilung, fallen ihr die dort liegenden NHB zu.
Die Kategorie „Nichtholzboden“ innerhalb der Forstabteilung wird als „eigene Unterabteilung“
„x“ eingeordnet. Die einzelnen Nichtholzbodenflächen bestimmter Nutzungsart haben dann den „Status von Teilflächen“. Sie werden innerhalb der Forstabteilung fortlaufend nummeriert. Bei ihrer Bildung sind verschiedene Aspekte zu beachten, wie zum Beispiel in verstärktem Maß technologische Gesichtspunkte (Holzlogistik).
Die „Arbeitsanleitung für die Aktualisierung der Forstgrundkarte im Maßstab 1:5.000“ ist zu
beachten. Die Einordnung (Adressierung) im Waldaufnahmebeleg bzw. im Navigator von FIP²
geschieht wie folgt:
Eintrag:
- Forstbetrieb, Betriebsrevier, Waldteil, Forstabteilung (wie bei HB)
- „x“ im Feld „Unterabteilung“
- Fortlaufende Nummeration der einzelnen Nichtholzbodenflächen innerhalb der Abteilung im Feld „Teilfläche“
- Eintrag der Ziffer 1 im Feld „Waldbestand“
- Fläche (ha) im Feld „Fläche“
- Betriebsflächentyp BFT = 2 (NHB)
- Nutzungsart im Feld „Nutzungsart“ gemäß Schlüssel in Anlage 8.2
- Ggf. weitere Merkmale wie Bodenausformung, Hangneigung, Befahrbarkeit, Standortsgruppen, Waldfunktionen.
Nicht eingerichtete Fläche
- Nicht eingerichtete Fläche (NEF) sind Waldflächen, die wegen Betretungsgefahr oder Nichterreichbarkeit (z.B. Inseln) nicht inventarisiert werden können oder die erst im Rahmen der Aktualisierungsarbeiten der Forstbetriebe Taxationsdaten erhalten.
- NEF werden auf der Karte mit y1, y2 ... y99 bezeichnet. // Ergänzung zur Nummerierung siehe NHB
Eintrag:
- Forstbetrieb, Betriebsrevier, Waldteil, Forstabteilung, Unterabteilung, Teilfläche (wie bei HB)
- „y“ im Feld „Unterabteilung“
- Fortlaufende Numeration der einzelnen nicht eingerichteten Flächen innerhalb der Abteilung im Feld „Teilfläche“
- Eintrag der Ziffer 1 im Feld „Waldbestand“
- Fläche (ha) im Feld „Fläche“
- Betriebsflächentyp BFT = 4 (NEF)
- Ggf. weitere Merkmale wie Bodenausformung, Hangneigung, Befahrbarkeit, Standortsgruppen, Waldfunktionen.
sonstige Forstbetriebsfläche
- Sonstige Flächen (SF) sind alle Flächen, die zum Eigentum eines Forstbetriebes gehören, aber nicht Wald sind.
- Hierzu können z.B. forstliche Liegenschaften (Gebäude- und Hofflächen), Grünlandflächen sowie Acker und Seen gehören.
- SFL werden auf der Karte mit z1, z2 ... z99 bezeichnet. // Ergänzung zur Nummerierung siehe NHB
Eintrag:
- Forstbetrieb, Betriebsrevier, Waldteil, Forstabteilung (wie bei HB)
- „z“ im Feld „Unterabteilung“
- Fortlaufende Numeration der einzelnen Sonstigen Flächen innerhalb der Abteilung im Feld „Teilfläche“
- Eintrag der Ziffer 1 im Feld „Waldbestand“
- Fläche (ha) im Feld „Fläche“
- Betriebsflächentyp BFT = 3 (SF)
- Nutzungsart im Feld „Nutzungsart“ gemäß Schlüssel in Anlage 8.2
- Ggf. weitere Merkmale wie Bodenausformung, Hangneigung, Befahrbarkeit, Standorts- gruppen, Waldfunktionen.

Waldteil
Waldteile dienen der räumlichen Gliederung des Forstbetriebes bzw. der ggf. gebildeten Betriebsreviere. Kriterien ihrer Bildung sind:
- Landschaftsbezogene oder waldgeschichtliche Gegebenheiten innerhalb größerer Waldflächen
- Von anderen Eigentümern umschlossene größere Waldflächen des Forstbetriebes
- Von anderen Kultur- oder Nutzungsarten umschlossene Waldflächen des Forstbetriebes.
Den Waldteilen können landschaftlich, waldgeschichtlich oder anderweitig belegbare Namen zugeordnet werden. Es könne auch Langnamen für Waldteile erfasst werden, siehe Hinzufügen von Deskriptoren.
Eintrag: Waldteile werden im Waldaufnahmebeleg bzw. die Erfassungsmaske von FIP² analog
zur Kartendarstellung mit großen lateinischen Buchstaben (A bis W) eingetragen.
Forstabteilung
Die Forstabteilung ist die Flächeneinheit zur geografischen Waldeinteilung, räumlichen Orientierung und Übersicht im Wald. Sie umfasst im Allgemeinen Holz- und Nichtholzboden. Kriterien ihrer Bildung sind:
- Deutlich sichtbare und auf Dauer exakt nachweisbare Abgrenzung,
- Möglichst rechteckige, ggf. der Geländesituation angepasste Form,
- Größe in der Regel zwischen 20 und 40 ha; aber auch größer.
Eintrag: Abteilungen sind unter Verwendung arabischer Ziffern im Allgemeinen von Südosten nach Nordwesten fortschreitend zu nummerieren und in den Waldaufnahmebeleg bzw. die Erfassungsmaske von FIP² einzutragen. Eine Abteilungsnummer sollte je Waldteil nach Möglichkeit nur einmal vorkommen. Ausnahmen sind mit dem Waldeigentümer abzustimmen.
Unterabteilung
Die Unterabteilung gliedert die Forstabteilung in relativ stabile Einheiten. Kriterien ihrer Bildung sind unter anderem:
- Standörtliche Gegebenheiten und betriebstechnische Aspekte in Verbindung mit waldbaulichen Erwägungen zur Abgrenzung von Behandlungseinheiten (Zielbestockung, Waldentwicklungstypen)
- Mindestgröße in der Regel 1 Hektar
- Getrennt liegende Flurstücke bzw. Flurstücks Komplexe innerhalb der Abteilung.
Eintrag: Unterabteilungen werden mit kleinen lateinischen Buchstaben von a bis z (j ausgenommen) bezeichnet und in den Waldaufnahmebeleg bzw. die Erfassungsmaske von FIP² eingetragen. Dabei sind "a" bis "w" für HB (j wird nicht verwendet), "x" ausschließlich für NHB, "z" für SF und "y" für NEF-Flächen reserviert.
Die Bezeichnung für die Sonderfälle NHB, SF, NEF ist für die Inventur in den Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern entsprechend an die Betriebsregelungsanweisung dieser Länder anzupassen: NHB=x, SF=y, NEF=z.
Teilfläche
Die Teilfläche gliedert die Unterabteilung in zum Inventurzeitpunkt deutlich abgrenzbare Wirtschaftseinheiten. Kriterien ihrer Bildung sind unter anderem:
- Betriebstechnische Aspekte (z. B. Wegenetz ) und ggf. standörtliche Abgrenzungen
- Gemarkungsgrenzen, auch wenn sie in der Natur nicht sichtbar sind
- Mindestgröße in der Regel 0,5 ha.
Teilflächengrenzen sind ggf. in Abhängigkeit von der Eigentumsstruktur (andere Waldeigentümer, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) auf Flurstücke abzustimmen.
Eintrag: Teilflächen werden innerhalb der Unterabteilung mit arabischen Ziffern fortlaufend
nummeriert und zweistellig in den Waldaufnahmebeleg bzw. die Erfassungsmaske von FIP² eingetragen.
Waldbestand
Der Waldbestand ist die kleinste flächenmäßig darstellbare Einheit in FIP². Als waldbauliche Behandlungseinheit und gleichzeitig Inventur-, Planungs- und Kontrolleinheit ist er eine sehr wichtige Flächenkategorie. Er ist durch eine horizontale (Baumartenanteile, Mischungsfor- men) und vertikale Struktur (Schichtung, Durchmesserstruktur) gekennzeichnet. Behand- lungseinheiten sollten nicht zu klein gebildet werden. Neben der zahlenmäßigen ist eine textliche Beschreibung möglich.
Für Holzboden gilt grundsätzlich eine Mindestgröße der BHE von 0,50 ha.
Eintrag: Die Bestandesnummer innerhalb der Teilfläche wird als numerische Zahl in den
Waldaufnahmebeleg bzw. die Erfassungsmaske von FIP² eingetragen.
Nichtholzböden, sonstige Betriebsflächen und nicht eingerichtete Flächen
Diese Flächen werden i.d.R. ab einer Größe von 0,10 ha aufgenommen. Wege, Gestelle und Gräben gelten ab 5m Breite als Nichtholzboden.
#Neuanlegen von Waldbeständen
Die Anlage von Waldbeständen, NHB, SF und NEF erfolgt im Navigator.
Weitere Informationen in diesem Handbuch unter: Waldbestände anlegen
#Umbenennung von Waldbeständen
Weitere Informationen in diesem Handbuch unter: Umbenennung von Waldadressen