Merkmale der Baumarten
Die Merkmale der Baumarten werden je Baumartenzeile (ZL) erfasst. Die Baumartenzeile ist die kleinste taxatorische Einheit zur Beschreibung der Bestockungsmerkmale einer Schicht. Die Merkmale der Baumarten werden im Grid 3.1 Baumarten erfasst.

#Zeilennummer
Alle Bestockungen ab 0,10 ha sind als Datenzeile zu inventarisieren. Jede Zeile ist einer Schicht zuzuordnen.
Die Zeilen sollen mit Nummer 1 beginnen und fortlaufend in der Reihenfolge der absoluten Fläche innerhalb der jeweiligen Schicht nummeriert und erfasst werden.
Die Zeilennummeration im Grid 3.1 Baumarten kann automatisch generiert werden aus dem Mischungsanteil mit Rechtsklick auf Kopfzeile Grid 3.1/Nummerierung erneuern/Laut Mischungsanteil.

#Baumart
Die Baumart ist in der Spalte BAUM anzugeben. Unterschreitet eine Baumart die Mindestfläche von 0,10 ha bzw. bei AB/ RV den Mindestvorrat von 10 Vfm, so ist sie grundsätzlich einer vergleichbaren anderen Zeile zuzuordnen. Beim Vorkommen besonders wertvoller Baumarten kann diese Mindestanforderung unterschritten werden.

Die komplette Liste der Merkmalsschlüssel für die Waldfunktion finden Sie unter folgendem LINK
Weitere Baumarten können in FIP2 über die Merkmalsverwaltung aufgenommen werden.
#Baumartengruppe
In FIP2 werden zehn Baumartengruppen (BAGR) ausgewiesen:
- Blöße
- Fichten
- Kiefern
- Lärchen
- Sonstige Nadelbaumarten
- Eichen
- Buchen
- Sonstiges Hartlaubbaumarten
- Birken
- Sonstige Weichlaubbaumarten
FIP2 Baumartengruppen sollen nicht verändert werden, da sie fester Bestandteil der FIP2 Standardauswertungen sind.
#Baumartenklassen
In FIP2 werden zwei Baumartenklassen (BAKL) ausgewiesen:
- Nadelbaumarten
- Laubbaumarten
FIP2 Baumartenklassen sollen nicht verändert werden, da sie fester Bestandteil der FIP2 Standardauswertungen sind.
#Ertragstafeln
Standardmäßig wird nach der Eingabe der Baumart programmgesteuert die zugehörigen Standard- Ertragstafel eingestellt. Änderungen der zugeordneten Standard-Ertragstafel sind für die betreffende Baumart zu protokollieren und zu begründen.
Die für einen Betrieb in der Forsteinrichtung/Waldinventur verwendeten Ertragstafeln sind jeweils im Betriebswerk/Schriftsatz zu benennen.
Bundeslandspezifische Vorgaben/Hinweise der Landesforst- und/oder Finanzbehörden für zu verwendende Ertragstafeln sind zu berücksichtigen.
Liste der in FIP2 verwendeten Ertragstafeln (ET)
- ET01: GKI_O Kiefer oberes Ertragsniveau (Lembcke, Knapp, Dittmar 1975)
- ET02: GKI_M Kiefer mittleres Ertragsniveau (Lembcke, Knapp, Dittmar 1975)
- ET03: GKI_U Kiefer unteres Ertragsniveau (Lembcke, Knapp, Dittmar 1975)
- ET04: GFI_S Fichte Bonitätssystem S (Wenk, Römisch, Gerold 1984)
- ET05: GFI_M Fichte Bonitätssystem M (Wenk, Römisch, Gerold 1984)
- ET06: ELA Europäische Lärche, mäßige Durchforstung (Schober 1946)
- ET07: JLA Japanische Lärche, starke Durchforstung (Schober 1953)
- ET08: DGL_S Douglasie, mäßige Durchforstung (Schober 1956)
- ET09: DGL_B Douglasie, starke Durchforstung (Bergel 1985)
- ET10: BU Buche (Dittmar, Knapp, Lembcke 1983)
- ET11: EI Eiche (Erteld 1961, IV. Bon. Jüttner)
- ET12: SER Schwarzerle, starke Durchforstung (Mittscherlich 1945)
- ET13: RER Roterle, Hochwald im nordostdeutschen Tiefland (Lockow 1994)
- ET14: BAH Bergahorn im nordostdeutschen Tiefland (Lockow 2003)
- ET15: ES Esche, schwache Durchforstung (Wimmenauer 1919)
- ET16: ES_V Esche, mäßige Durchforstung (Volquardts 1958)
- ET17: REI Roteiche (Bauer 1955)
- ET18: RO Robinie (Erteld 1952)
- ET19: SBI Sandbirke (Lockow 1998)
- ET20: MBI Moorbirke (Lockow 1998)
- ET21: BI Birke (Tjurin 1956)
- ET22: PA Pappel II (Knapp 1973)
- ET23: WLI Winterlinde (Böckmann 1990)
- ET24: WER Weißerle (Lockow 2004)
- ET25: HBU Hainbuche, NO-deutsch. Tiefland (Lockow 2009)
- ET26: GFI_WIE Fichte, mäßige Durchforstung (Wiedemann 1936/1942)
- ET31: GKI_WIE Kiefer, mäßige Durchforstung (Wiedemann 1943)
- ET35: BU_WIE Buche, mäßige Durchforstung (Wiedemann 1931)
- ET36: BU_SCH Buche, mäßige Durchforstung (Schober 1967)
- ET37: EI_JUE Eiche, mäßige Durchforstung (Jüttner 1955)
- ET38: BI_SCH Birke, (Schwappach 1903/1929)
#Alter
Das Alter (ALT) der Baumart ist wesentliche Voraussetzung zur Bestimmung der Bonität, der Ermittlung und Fortschreibung von Vorrat und Zuwachs. Altersinformationen sind die Basis für Wirtschaftsmaßnahmen.
Bei Naturverjüngung wird das Alter ab dem Jahr der Keimung gezählt (Pflanzenalter). Künstliche Verjüngung mit Kleinpflanzen erhält das Alter der Pflanzung. Herbstpflanzungen sind somit zum Stichtag 01.01. des Folgejahres zweijährig. Für Altbäume und Restvorrat erfolgt die Altersbestimmung über Ertragstafel bzw. Schätzung.
Ist das Alter unbekannt kann die Altersbestimmung am stehenden Baum durch Zählen der Höhentriebe, Astquirlen bzw. Internodien erfolgen. Die Kiefer bildet z.B. im Alter von drei Jahren den ersten Astquirl aus.
Altersbestimmung am stehenden Stamm kann auch mit Zuwachsborer PRESSLER erfolgen. Am durch radiale Bohrung bis zum Mark gewonnener Holzspan werden die Jahrringe ausgezählt und die Anzahl der Jahre bis zum Erreichen der Entnahmehöhe hinzugerechnet.
Altersbestimmung am liegenden Baum erfolgt durch Jahrringzählen am Stammquerschnitt. Der ermittelten Jahrringanzahl sind die Jahre hinzuzufügen, die der Baum bis zur Erreichung der Stockhöhe am Fällschnitt benötigte.
Auch aus alten Walderneuerungsplänen kann das Alter entnommen werden.
Eine Baumart ist pro Schicht nur einmal zu signieren. Bei Vorkommen unterschiedlicher Alter der Baumart in der Schicht, ist das Alter zu mitteln und eine Altersspanne auszuweisen.
#Altersspanne
Die Altersspanne (ALT-SP) ist bei gemitteltem Alter anzugeben.

#Mittelhöhe
Die Mittelhöhe (Mhö) ist zur Ermittlung der Bonität, der Vorrats- und Zuwachsberechnung und der Fortschreibung zu taxieren. Die Höhe wird am Grundflächenmittelstamm nach dem trigonometrischen Messprinzip gemessen (siehe Merkmal Grundfläche. Die Grundflächenmittelhöhe ist von der Bestandesbehandlung relativ unabhängig. Die Höhe des Grundflächenmittelstammes (HDG) ist die dem Durchmesser des Grundflächenmittelstammes (DG) entsprechende Höhe.
Bis zur Höhe von 15m wird die Höhe in 0,5m Stufen gemessen. Ab 15m wird die Höhe mit der Genauigkeit von einem ganzen Meter taxiert.
Die Höhe ist sorgfältig zu messen und mit der daraus resultierenden Bonität (wird automatisch von FIP2 berechnet) zu vergleichen.
Die Höhenmessung nach dem trigonometrischen Messprinzip basiert auf der Winkelmessung im rechtwinkligen Dreieck. Hiernach arbeiten der Baumhöhenmesser BLUME-LEISS, das Laserdendrometer und das Ultraschallhypsometer. Nach den mathematischen Gesetzen im rechtwinkligen Dreieck kann die Baumhöhe daher aus dem Tangens der Winkel, der das Verhältnis von Gegenkathete zu Ankathete darstellt, berechnet werden:

Gegeben sind:
- Standlinie E=30,0m
- Höhenwinkel β1=28°04´
- Winkel β2=5°42´
Es folgt:
- tan β1=0,533
- tan β2=0,1
- h=30,0m*(0,5333+0,1000)=19,0m
(Beispiel aus: Waldbestandsmessung – Stichprobenverfahren – Wachstumsmodellierung; Lockow 2022 LINK
Im Bereich des Grundflächenmittelstammes, der Baumklasse 2 nach Kraft (1884), werden etwa 5 bis 10 Höhen gemessen. Die Bestandesmittelhöhe ist dann das arithmetische Mittel der Einzelmesswerte.


Der Grundflächemmittelstamm ist der Stamm mit der höchsten Repräsentanz in der Häufigkeitsverteilung innerhalb der Stichprobe. Er ist für jede Zeile in jeder Stichprobe zu bestimmen.
- Die folgenden Stichprobenzahlen sind unabhängig vom Bestockungsgrad und der Einteilung in Vor- und Endnutzungsbestände
- Die Genauigkeit der Mittelhöhenermittlung beträgt +- 10% und die der Mitteldurchmesser-ermittlung +- 10 bis 15 %
- Es gelten folgende Stichprobenumfänge für den einzelnen Waldbestand:

#Oberhöhe
Standardmäßig wird die Oberhöhe (Ohö) in FIP2 aus der taxierten Mittelhöhe berechnet. Alternativ kann die Oberhöhe taxiert werden.
Im Bereich des Grundflächenmittelstammes, der Baumklasse 1 nach Kraft (1884), werden etwa 5 bis 10 Höhen gemessen. Die Bestandesoberhöhe ist dann das arithmetische Mittel der Einzelmesswerte.
Zur Erfassung der Oberhöhe ist in den Einstellungen (FIP2 Menü im Navigator und Waldbeleg) von als Referenzfeld für Berechnungen die Oberhöhe auszuwählen.
#Relative Bonität
Die relative Bonität (RBON) (lateinisch bonitas für Güte, Qualität) dient dem Vergleichen und Bewerten der Wachstums-, Entwicklungs- und Leistungsfähigkeit von Waldbeständen. Sie ist das Resultat des Zusammenwirkens von Standort, Baumart und Bestandesbehandlung. Sie wird anhand des Alters und der Mittelhöhe mithilfe der Ertragstafel programmgesteuert ermittelt. Die relative Bonität (auch Mittelhöhenbonität) wird in den Ertragstafeln auch als Ertragsklasse oder Leistungsstufe bezeichnet. Mit relativen Bonitäten bzw. Ertragsklassen (z. B. I.0 bis V.0) wird die Variationsbreite der Wachstums- und Entwicklungsmerkmale von Waldbeständen in annähernd gleiche Intervalle unterteilt. Dabei kennzeichnet eine erste Bonität (I.0) sehr gutes Wachstum, während eine fünfte Bonität (V.0) sehr geringes Wachstum anzeigt.
Die relative Bonität kann in begründeten Ausnahmefällen alternativ zur Mittelhöhe oder Oberhöhe als Referenzwert für Berechnungen ausgewählt werden.
#Absolute Bonität
Die absolute Bonität (z.B. HG50, HG100) definiert Erwartungswerte für mittlere Bestandeshöhen im jeweiligen Bezugsalter (hier: 50 bzw. 100 Jahre). FIP2 berechnet die absoluten Bonitäten.
#Durchmesser
Der Durchmesser (BHD) wird als Brusthöhendurchmesser des Grundflächenmittelstammes ermittelt. Der Durchmesser des Grundflächenmittelstammes (DG) liegt als Mitteldurchmesser allen Ertragstafeln zugrunde. Er ist der der mittleren Einzelbaumgrundfläche in 1,30 m Baumhöhe entsprechende Durchmesserwert. Seine Entwicklung ist wesentlich von der Bestockungsdichte (Anzahl der Bäume pro Flächeneinheit) abhängig, weshalb er nur im Zusammenhang mit der Durchforstungsweise beurteilt und bewertet werden darf.
- Brusthöhendurchmesser
- Als Brusthöhendurchmesser (d 1,3 [cm]) wird der Durchmesser stehender Bäume in 1,30 Meter Höhe über dem Boden bezeichnet.
Der Durchmesser ist mit der Genauigkeit von 1 cm zu messen (Bitterlichstab, Kluppe). Bei Stammverformungen (zB Harzung, Rotfäule) wird der Durchmesser direkt oberhalb der Verformung bestimmt. Bei sehr starken Altbäumen kann der Durchmesser indirekt aus dem Umfang ermittelt werden: d1,3 (cm) = Umfang (cm) / Pi
Der Bestandesdurchmesser ist bestimmendes Merkmal für die Hiebsreife.
Hinweise zum Stichprobenumfang s.o. im Abschnitt Mittelhöhe.
#Grundfläche
Die Grundfläche (GF) in m²/ha gibt an, wieviel Fläche je Hektar mit Holz bestockt ist. Die Grundfläche ergibt sich aus der Summe der Stamm-Querschnittsflächen in 1,3 m Höhe über dem Boden. Eingeschlossen sind alle Bäume der Schicht mit einem Brusthöhendurchmesser ab 7 cm.
Zur Volumenermittlung stehender Bäume und liegender Stämme wird die Größe der Querschnittsfläche benötigt. Dabei wird unterstellt, dass sie der Form eines Kreises entspricht. Die Querschnittsfläche der Bäume wird daher auch als „Kreisfläche“ bezeichnet.
- Grundflächenmittelstamm
- Stamm mit der höchsten Repräsentanz in der Häufigkeitsverteilung innerhalb der Stichprobe
- optimale Grundflächenhaltung
- Als optimale Grundflächenhaltung wird die Grundflächenhaltung einer Bestandesschicht bezeichnet, die den höchstmöglichen Volumenzuwachs pro Hektar ermöglicht.
#Hinweise zur Grundflächenmessung mit dem Bitterlichstab
Das Prinzip der Winkelzählprobe nach Walther Bitterlich („Bitterlichprobe“) ermöglicht die Bestimmung von Grundflächen. Die Grundfläche ist die Summe der in Brusthöhe (d. h. 1,3 m über dem Boden) gemessenen und auf einen Hektar auf einen Hektar bezogenen Derbholz- und Kreisflächen aller Bäume einer Aufnahmeeinheit, z. B. einer Bestandesschicht. Der Messvorgang besteht aus einfachem Zählen der Bäume und Multiplikation mit einem vom Blickwinkel abhängigen Zählfaktor reduziert. Der Bitterlich-Stab erlaubt Messungen mit drei ganzzahligen Zählfaktoren.

Bäume im Bitterlichkreis werden wie folgt gezählt:

Alle Stämme, die den Visierausschnitt überdecken (Fall A), werden mit 1 gezählt, alle Bäume, die ihn nicht ausfüllen (Fall C ), dagegen nicht gezählt. Bäume des Grenzbereiches (Fall B), die den Visierausschnitt soeben ausfüllen, werden mit 0,5 belegt. Zur besseren Ansprache verdeckt stehender Bäume ist ein kurzes Zur-Seite-treten zulässig. Die Summe der gezählten Bäume entspricht der Grundfläche pro Hektar. Die Bestandesgrundfläche insgesamt ( G [m 2 /ha]) ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den wiederholten Einzelmessungen.
Grenzbäume können mathematisch wie folgt bestimmt werden:

- Die folgenden Stichprobenzahlen sind unabhängig von der Flächengröße des Bestandes
- Die Genauigkeit der Grundflächenermittlung beträgt bei den Endnutzungsbeständen +- 12% und bei den Vornutzungsbeständen +- 18%
- Es gelten folgende Stichprobenumfänge für den einzelnen Waldbestand bei Zählfaktor 1:

- Bemerkung 1: Bei Anwendung des Zählfaktors 2 ist der Stichprobenumfang um etwa 35% und bei Anwendung des Zählfaktors 4 um etwa 70 % zu erhöhen
- Bemerkung 2: In geneigtem Gelände sind Grundflächenzuschläge in Abhängigkeit von der gemessenen Grundfläche und der Hangneigung zu machen. Sie liegen zwischen 0,5 und 3 m² (Abb. kommt noch)
In geneigtem Gelände sind beim Bitterlich-Verfahren auf die gemessenen Grundflächen pauschale Grundflächenzuschläge (Hangzuschlag) zu vergeben.

In jungen, stammzahlreichen Beständen werden Grundflächen nach der Winkelzählprobe tendenziell über-, in Baumhölzern dagegen unterschätzt. Die häufigsten subjektiven Fehler bei der Winkelzählprobe treten durch eine zu geringe Anzahl von Wiederholungsmessungen im Bestand und Nichtbeachtung der Anpeilhöhe von 1,30 m über den Boden auf.
Weitere Hinweise zur Winkelzählprobe
- Jede Baumart wird extra aufgenommen.
- Tote Bäume werden nicht mit gezählt.
- Sollte ein Baum, der zählbar sein könnte, hinter einem anderen Baum stehen, ist ein Ausfallschritt seitwärts gestattet. Anschließend wieder zum ursprünglichen Standpunkt zurückschreiten.
- Die Visierung der Bäume erfolgt auf Höhe 1.3m, bei Augenhöhe von ca. 1.6m wird tendenziell zu weit oben gemessen.
- Durch die optische Aufnahme kommt es oft zu sogenannten Grenzbäumen, diese sind nur durch Nachmessen (Distanz, Durchmesser) eindeutig zuzuordnen, und werden der Einfachheit halber oft als halber Baum gezählt.
- Es besteht die Gefahr, dass man über die Bestandesgrenze hinaus Bäume erfasst.
- Waldränder im Messbereich sollten im Normalfall vermieden werden.
- in sehr kleinen inhomogenen Beständen oder Beständen mit Sichtbehinderung sollte statt der Grundflächenmessung der absolute Vorrat über die Stammzahlermittlung bestimmt werden (siehe: Merkmale der Schicht/Taxationsvariante 6)
(siehe auch: Handhabung des Bitterlichstabes)
#Vorrat
Der Vorrat wird in Abhängigkeit der ausgewählten Taxationsvariante als Vorrat absolut (Vges.) und Vorrat je Hektar (V [ha]) berechnet oder erfasst und ist die stehende Menge Holz der Baumart mit einem Brusthöhendurchmesser größer gleich 7 cm und wird für Derbholz in Vorratsfestmeter (Vfm) bzw. (Vfm/ha) angegeben.
#Zuwachs
Der Zuwachs wird als Zuwachs absolut (ZWges.) und Zuwachs je Hektar (ZW-[ha]) berechnet und wird für Derbholz in Vorratsfestmeter (Vfm) bzw. (Vfm/ha) angegeben.